Die Notrufeinrichtung

  • von Matthias Nagorski
  • 12 Apr., 2018

Was passiert, wenn ich stecken bleibe?

Früher hatten Aufzüge als Notruf eine Hupe, die meist irgendwo im Treppenhaus angebracht war und die ich von der Kabine aus betätigen konnte. Befand man sich aber alleine in einem Gebäude, was bei Bürogebäuden gar nicht unwahrscheinlich ist, wenn es außerhalb der üblichen Arbeitszeiten im Gebäude war, konnte es passieren, dass die Hupe von niemanden gehört wurde. Da die meisten Leute zu dieser Zeit kein Handy dabei hatten, konnte das bedeuten, dass Menschen bis zum nächsten Morgen oder sogar bis zum nächsten Arbeitstag im Aufzug eingesperrt waren.

Tatsächlich ist so was vorgekommen. Dann ist mit der Einführung und Inkrafttreten der Norm EN 81-1 und EN 81-2 am 01.07.1999 vorgeschrieben worden, dass alle neuen Aufzugsanlagen mit einer automatischen Notrufverbindung auf eine ständig besetzte Stelle ausgerüstet sein müssen. Was passiert nun, wenn man im Aufzug stecken bleibt? Man betätigt den Notrufknopf, der bei modernen Aufzügen immer ungefähr so aussieht wie der, den man auf dem oberen Bild sieht. Vorsicht, man muss den Knopf länger (3-10 Sekunden) gedrückt halten, damit eine Verbindung aufgebaut wird. Das soll verhindern, dass ständig aufgrund versehentlichem Betätigen eine Verbindung aufgebaut wird. Der Verbindungsaufbau wird über ein optisches oder akustisches Signal angezeigt. Mit dem Verbindungsaufbau, werden in der Notrufzentrale bereits einige Daten übermittelt, z.B. der Standort der Anlage und ein sog. Interventionsplan. Über die Sprechverbindung können die Mitarbeiter der Notrufzentrale beruhigend auf die eingeschlossenen Personen einwirken, gleichzeitig werden Maßnahmen eingeleitet, die im Interventionsplan festgelegt sind. Keine Angst, die Person die kommt um sie aus Ihrer misslichen Lage zu befreien, hat Zugang zum Haus.  Es gibt keine genaue gesetzliche Vorgabe wie lange es dauern darf, bis die Personenbefreiung vor Ort eingeleitet wird. Es gibt lediglich Angaben, dass der/die Mitarbeiter/in innerhalb von 30 Minuten zur Personenbefreiung vor Ort sein sollte.  In den meisten fällen dauert eine Personenbefreiung nur wenige Minuten, wenn der Mitarbeiter erstmal vor Ort angekommen ist.

Oben ist von neuen Aufzügen die Rede. Was ist denn dann mit allen anderen? Zunächst gab es für Aufzüge die vor dem 01.07.1999 in Betrieb genommen wurden keine Pflicht zur Nachrüstung einer Notrufweiterleitung auf eine ständig besetzte Stelle. Erst bei bestimmten Modernisierungen (z.B. Erneuerung der Steuerung) war man gemäß TRBS 1121 dazu verpflichtet eine Notrufweiterleitung einzubauen. Erst mit der Änderung der Betriebssicherheitsverordnung am 01.06.2015 hat der Gesetztgeber eine Nachrüstpflicht eingeführt. Bis zum 31.12.2020 müssen alle Aufzüge mit einer Notrufweiterleitung ausgerüstet sein. Das heißt, dass ich mir erst dann sicher sein kann, dass eine Befreiung zügig eingeleitet wird, wenn ich in einem Aufzug stecken bleibe.